Allgemeine Geschäftsbedingungen
Software SetLnk der Soflink GmbH

Präambel

Die Soflink GmbH, Turmstraße 20A, 10559 Berlin (im Folgenden: „Soflink“) ist Entwicklerin und Betreiberin der modularen Web-Anwendung SetLnk (setlnk.de/com) und der gleichnamigen mobilen App (im Folgenden: „Software“). Die Software ist eine Zeiterfassungssoftware für die Filmbranche.

1 Allgemeines

1.1.Die AGB regeln das Verhältnis zwischen der Soflink und dem Kunden (nachfolgend beide gemeinsam auch „Parteien“) im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software.

1.2. Für alle Leistungen der Soflink sind die nachstehenden AGB maßgeblich, vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarungen, welche zu ihrer Geltung mindestens der Schriftform (§ 126 BGB) bedürfen.

1.3.Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4.Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere AGB des Kunden, sowie Nebenabreden finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich von der Soflink anerkannt.

1.5.Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die die Soflink mit dem Kunden über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.6.Vertragssprache ist deutsch. Die aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit über die Website unter www.setlnk.com/agb abrufbar.

2 Vertragsgegenstand

2.1.Gegenstand dieser AGB sind die Leistungen der Soflink im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Software im vereinbarten Umfang. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung der Software über das Internet, sowie als mobile App-Anwendung für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

2.2.Das Angebot zur Nutzung der Software richtet sich an Gewerbetreibende, kleinere Unternehmen sowie an natürliche Personen in ihrer Unternehmereigenschaft. Die Software bietet Leistungen zur Planung, Steuerung und Verwaltung etwaiger Angestellte und freie Mitarbeiter (im Folgenden: „Mitarbeiter“).

2.3.Die vertraglich vereinbarten Leistungen können einzeln oder in Kombination verwendet werden. Für die Nutzung bietet die Soflink zunächst eine kostenlose, auf einzelne Leistungen beschränkte Testversion für 2 Wochen an und im Anschluss daran können für die unterschiedlichen Leistungen kostenpflichtige Nutzungsrechte (im Folgenden: „Lizenzen“) im Rahmen von Abo-Varianten mit verschiedenen Laufzeiten erworben werden.

2.4.Zu diesem Zweck räumt die Soflink dem Kunden für die vereinbarte Anzahl an Mitarbeitern einen eigenen Zugang zur Software mit abgestuften Rechten zur Nutzung der Funktionalitäten der Software ein.

2.5.Die organisatorische Einbindung der Leistungen der Soflink in den Betriebsablauf des Kunden ist von diesem eigenverantwortlich vorzunehmen. Ebenfalls nicht zum geschuldeten Leistungsumfang der Soflink zählt die Einhaltung rechtlicher Vorgaben des Kunden, wie z.B. diesen betreffende arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Vorgaben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich etwaige Vorgaben eigenverantwortlich umzusetzen.

3 Angebot, Vertragsschluss

3.1.Jeder potentielle Kunde, der die Voraussetzungen des 1.3 erfüllt, hat die Möglichkeit, sich über den dafür vorgesehenen Bereich der Website für die Nutzung der Software als Kunde zu registrieren und einen persönlichen Account zu eröffnen. Die Nutzung der App setzt darüber hinaus die Installation der App über den Apple-Store bzw. über den Google Play Store.

3.2.Alle etwaigen Angebote der Soflink, wie die Bereithaltung der Registrierungsoption, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Bewerbung der Software durch Kataloge, Flyer oder im Internet durch die Soflink stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Sinne einer Registrierungsanfrage durch den Kunden dar.

3.3.Die Registrierung erfolgt über einen nach freiem Ermessen von Soflink ausgewähltem Authentifizierungs- und Autorisierungsdienst, z.B. Auth0 (https://auth0.com), der die Authentifizierung und Autorisierung durchführt.

3.4.Die Absendung der Registrierung stellt eine Offerte zum Vertragsschluss gegenüber der Soflink dar. Die Registrierung für die Nutzung der Software ist kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die Registrierung kann an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft werden (z.B. Überprüfung der Bonität des Kunden).

3.5.Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Benutzeraccounts zustande. Dazu meldet sich der Nutzer unter Verwendung seiner Nutzerdaten (Benutzername und Password) im Log in Bereich der Setlnk Website an und wird dort durch einen Onbaordingprozess geführt. Der Vertragsschluss erfolgt mit Abschluss des Onboardingprozesses, indem der Nutzer auf den Button „Fertig“ klickt.

3.6.Mit dem Anlegen eines Benutzeraccounts beginnt eine kostenlose, zeitlich auf 2 Wochen begrenzte Testphase für alle vereinbarten Leistungen. Für die über die Testphase hinausgehende Nutzung der kostenpflichtigen Leistungen muss der Kunde entsprechende kostenpflichtige Lizenzen für die für ihn relevanten Leistungen über die vereinbarte Laufzeit erwerben.

3.7.Der Kunde hat die Möglichkeit, die Nutzungsberechtigung für die von ihm gewünschten Produkte entsprechend den Angaben auf der Website oder in der App durch Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz zu verlängern bzw. zu erweitern. Zu diesem Zweck kann der Kunde in seinem Account aus den verschiedenen von der Soflink angebotenen modularen Leistungen, Zahlungsarten und Abo-Laufzeiten wählen. Die jeweilige Dauer der Nutzungsberechtigung richtet sich dabei nach der vom Kunden gewählten Abo-Laufzeit.

4 Bereitstellung der Software

4.1.Während der Vertragslaufzeit ermöglicht die Soflink dem Kunden den Zugang zu der Software, um das jeweilige Funktionsangebot der Software zu nutzen. Dies umfasst etwa die Nutzung der angebotenen Anwendungen, wie die Zeiterfassung.

4.2.Der Umfang der jeweiligen Leistung ergibt sich aus den auf der Website oder in der App abrufbaren Leistungsbeschreibungen, sowie aus den etwaig ausdrücklich zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen wie den jeweils abgeschlossenen Abonnements. Weitere Leistungen (z.B. die Anpassungen der Software an die kundenspezifischen Bedürfnisse) sind nicht Gegenstand der Leistungspflichten der Soflink.

4.3.Der Kunde kann jederzeit den vereinbarten Leistungsumfang erhöhen. Sofern der Kunde den Leistungsumfang erhöht, werden ihm die entsprechend höheren Kosten in Rechnung gestellt.

4.4.Der Kunde erhält die Möglichkeit, für natürliche Personen als berechtigte Mitarbeiter einen Zugang zu der Software einzurichten. Diese berechtigten Mitarbeiter können die mit dem Kunden vereinbarten Funktionalitäten der Software nutzen. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine berechtigten Nutzer die Software nach Maßgabe dieser AGB und der Nutzungsbedingungen nutzen und die Verpflichtungen des Kunden einhalten. Auch dessen Mitarbeiter müssen sich registrieren. Handlungen der berechtigten Mitarbeiter des Kunden gelten als Handlungen des Kunden.

4.5.Von der Soflink nicht geschuldet sind die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und der Soflink.

4.6.Die Soflink ist um einen störungsfreien Betrieb der Software bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die die Soflink einen Einfluss hat. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. Die Soflink weist den Kunden daher darauf hin, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Software kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs der Soflink liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen des Hosting-Providers bezüglich der Laufzeitumgebung, Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der Soflink handeln, von der Soflink nicht beeinflussbare technische Ausfälle sowie höhere Gewalt.

4.7.Der Soflink bleibt es unbenommen, den Zugang zur Software aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im eigenen Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

4.8.Die Soflink wird regelmäßige Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. Die Soflink wird Wartungsfenster auf das Minimum beschränken und vor allem für das Einspielen von Updates und zur Sicherstellung der Sicherheit der Systeme einsetzen.

4.9.Die Nutzungsmöglichkeit für den Kunden ist auf die Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang über einen Online-Zugang beschränkt. Weitergehende urheberrechtliche Nutzungs- oder Verwertungsrechte werden nicht eingeräumt. Der Kunde ist dementsprechend nicht dazu berechtigt, die hinter der Plattform stehende Software außerhalb der Zugriffsmöglichkeiten des eigenen Benutzerkontos zu nutzen. Vervielfältigungen sind nur soweit zulässig, wie dies durch eine bestimmungsgemäße Benutzung der Software erforderlich ist. Sonstige Vervielfältigungen, zu denen insbesondere auch der Ausdruck oder die Speicherung des Programmcodes zählt, darf der Kunde nicht anfertigen. Jegliche Bearbeitung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder einzelner Anwendungen der Software.

5 Aktualisierung der Software

5.1.Die Soflink ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Software während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dies schließt auch die Hinzufügung neuer Funktionalitäten, die Änderung der Nutzungsoberfläche und Anpassungen im Backend mit ein. Dabei bleibt es der Soflink vorbehalten, ohne vorherige Ankündigung angebotene Leistungen über die Software zu ändern, um dem Kunden ein entsprechend optimiertes Leistungsangebot zu bieten, sofern hierdurch die Tauglichkeit der Software zum vereinbarten Zweck erhalten bleibt und das optimierte Angebot unter Beachtung beiderseitiger Interessen für den Kunden zumutbar ist.

5.2.Darüber hinaus ist die Soflink berechtigt, Änderungen, Anpassungen, Einschränkungen, die Entfernung von Funktionalitäten der Software und der damit angebotenen Leistungen vorzunehmen, wenn geänderte rechtliche Vorschriften oder Normen oder neue technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse dies bedingen. Die Art der Umsetzung obliegt der Soflink. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung einzelner bestimmter Funktionalitäten oder auf deren Einführung.

6 Rechteeinräumung

6.1.Der Kunde erhält für eine 2 wöchige Testphase kostenlos und im Anschluss daran gegen Zahlung des Entgelts gemäß Ziffer 7 dieser AGB das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, ausschließlich an die vereinbarte Anzahl von Mitarbeitern übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesem Vertrag eingeräumten Umfang. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Nutzen der installierten Software.

6.2.Alle Rechte an der Software, insbesondere das umfassende Urheberrecht (bzw. alle sich daraus ergebenden übertragbaren Rechte) stehen ausschließlich der Soflink zu. Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte der Soflink bestehen auch an Updates, Upgrades, Software-Erweiterungen oder Änderungen, die die Soflink erstellt hat.

6.3.Die Soflink wird nur solche Programme, Systeme und Verfahren verwenden, die nicht in Rechte Dritter eingreifen. Dabei kann die Software lizenzierte Drittsoftware enthalten, die in die Software eingebettet oder mit der Software geliefert wird

7 Entgelt, Fälligkeit, Verzug

7.1.Maßgeblich für die Vergütung sind die auf der Website und/oder in der App zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemachten Angaben. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB.

7.2.Die Nutzungsgebühr für die jeweilige Lizenz ist stets für die gesamte Abo-Laufzeit bzw. deren Verlängerung unter Verwendung der angebotenen Zahlungsarten im Voraus zu entrichten. Sämtliche Leistungen sind ab Freischaltung des Benutzeraccounts unter Zugrundelegung der gewählten kostenpflichtigen Abo-Variante zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung zu zahlen.

7.3.Sämtliche Preise verstehen sich netto, also ausschließlich der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer.

7.4.Die Verzugszinsen betragen neun Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

8 Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1.Der Kunde ist verpflichtet, die Soflink bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen bestmöglich und umfassend zu unterstützen. Diese Pflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung erforderlicher oder von der Soflink angeforderter Informationen, Unterlagen und Inhalte, wie die Angabe einer E-Mail-Adresse, an welche die ausschließliche Korrespondenz gerichtet werden kann. Etwaige Änderungen der Informationen sind vom Kunden umgehend selbst in dem Benutzeraccount vorzunehmen oder in Ermangelung einer Möglichkeit zur Vornahme der Anpassung der Soflink umgehend mitzuteilen.

8.2.Der Kunde wird die Vertragssoftware durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Er verpflichtet sich, mit seinen Zugangsdaten sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern. Sollte der Kunde Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Benutzerkontos durch Dritte erhalten, hat er die Soflink unverzüglich darüber zu informieren.

8.3.Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, die der Kunde im Zusammenhang mit den Leistungen der Soflink nach Maßgabe dieser AGB nutzt, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln usw. (nachfolgend „IT- Systeme“) betriebsbereit und insbesondere frei von jeglichen Viren, Würmern, Trojanischen Pferden usw. (nachfolgend „Schadsoftware“) sind. Zu den geeigneten Maßnahmen gehört insbesondere, dass der Kunde auf seinen IT-Systemen die jeweils aktuelle Version der Betriebssystemsoftware sowie eines Virenscanners einsetzt und die eingesetzten IT-Systeme regelmäßig auf Schadsoftware untersucht und diese entfernt.

8.4.Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Fall zu treffen, dass die Software nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherungen, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes.

8.5.Der Kunde muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der bereitgestellten Software, die angebotenen Dienste und/oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Hierzu zählen insbesondere

8.5.1.die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der bereitgestellten Software;

8.5.2.das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Löschen, Modifizieren, Kopieren von Daten, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung der bereitgestellten Software Leistungen erforderlich ist.

8.6.Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Soflink, bei der Verwendung der Software keine strafbaren oder sonst rechtswidrigen oder in die Rechte Dritter eingreifenden Inhalte und/oder Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.

8.7.Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, wird die Soflink den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Mitwirkung auffordern. Die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Die Soflink ist berechtigt, etwaigen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

9 Zugangssperren

9.1.Wenn und soweit der Kunde oder seine Mitarbeiter bei der Nutzung der Software in Widerspruch zu dieser Vereinbarung oder gesetzlichen Bestimmungen handeln oder bei sonstigen schwerwiegenden Pflichtverletzungen, sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine missbräuchliche Nutzung der Software, ist die Soflink berechtigt, den Zugang des Kunden oder der Mitarbeiter zur Software jederzeit vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

9.2.Wenn die Soflink Kenntnis darüber erlangt, dass unberechtigte Dritte den Zugangsdaten des Kunden oder von deren Mitarbeitern verwenden, ist die Soflink berechtigt, den Zugang des Kunden und dessen Mitarbeitern jederzeit zu sperren, soweit dies erforderlich ist, um eine unberechtigte Nutzung zu unterbinden.

9.3.Verzögert der Kunde die Zahlung der fälligen Vergütung für Software nach Maßgabe von Ziffer 7 um mehr als zwei Wochen, ist die Soflink nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch der Soflink bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn die Soflink ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 10.4 zusteht.

10 Laufzeit, Kündigung

10.1.Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren.

10.2.Soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine Mindestvertragslaufzeit vereinbaren, können sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf von 12 Monaten ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate.

10.3.Die ordentliche Kündigung des Kunden lässt die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bis zum Vertragsende unberührt.

10.4.Das Dauerschuldverhältnis kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der die Soflink zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte der Soflink dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung der Soflink hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt oder sich der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug befindet. Ein nicht unerheblicher Teil in diesem Sinne liegt vor, wenn der Rückstand der Gesamtmiete die Miete für einen Monat übersteigt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt auch vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kündigungsrechte aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleiben auch im Übrigen unberührt.

10.5.Im Falle einer Kündigung nach Abs. 4 zahlt der Kunde den vereinbarten Preis abzüglich der anteiligen Kosten für jenen vereinbarten Leistungsumfang, die durch die Kündigung gespart wurden.

10.6.Kündigt der Kunde aus Gründen, die von der Soflink zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen, die für ihn nutzbar sind.

10.7.Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

11 Gewährleistung

11.1.Die Soflink erbringt Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt nach anerkannten Regeln der Technik. Technische Störungen an der Software wird die Soflink schnellstmöglich beseitigen, um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb der Software insgesamt anzubieten. Dies gilt nur für Störungen, die in den Verantwortungsbereich der Soflink fallen.

11.2.Der Kunde wird die Soflink unverzüglich über etwaige Störungen informieren und die Störung detailliert beschreiben.

11.3.Hinsichtlich der kostenfreien Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software während der Testphase gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 598 ff. BGB. Hinsichtlich der kostenpflichtigen Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB.

11.4.Soweit es möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels dem Kunden zumutbar ist, ist die Soflink berechtigt, bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitzustellen.

11.5.Die Soflink schuldet keine Anpassung der Software an veränderte technische oder funktionale Entwicklungen wie Änderungen der Hardware oder des Betriebssystems.

11.6.Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand entgegen der vertraglichen Vereinbarungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, unsachgemäß gebraucht hat, es sei denn, der Kunde belegt, dass der Fehler bzw. die Störung nicht auf die von ihm oder von Dritten vorgenommenen Änderungen zurückzuführen ist.

12 Haftung

12.1.Unbeschränkte Haftung: Die Soflink haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer vertraglich gewährten Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Soflink bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

12.2.Im Falle der kostenlosen Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software während der Testphase gilt die Haftungsbeschränkung des § 599 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.3.Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Soflink nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf den zu erwartenden, vertragstypischen Schaden.

12.4.Die verschuldensunabhängige Haftung der Soflink für Mängel, die bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, wird ausgeschlossen; § 536a Abs. 1, 1. Alt. und Abs. 2 BGB finden keine Anwendung.

12.5.Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.

12.6.Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen der Soflink.

12.7.Die Haftung der Soflink für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde die Datenbestände nachweislich mindestens täglich in maschinenlesbarer Form sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

13 Datenschutz

13.1.Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzinformation unter https://setlnk.com/datenschutz/ zu entnehmen.

13.2.Soweit Soflink im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, die aus der Sphäre der Daten des Kunden stammen, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag, abrufbar unter https://setlnk.com/auftragsverarbeitungsvereinbarung.

14 Sonstiges

14.1.Der Kunde darf Ansprüche gegen die Soflink aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Soflink abtreten. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.

14.2.Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.

14.3.Die Soflink ist berechtigt, Name und Logo des Kunden für Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.

14.4.Die Soflink ist berechtigt anonymisierte Daten für wissenschaftliche Zwecke und zur Verbesserung der Software zu nutzen.

14.5.Die Soflink ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der AGB als vom Kunden genehmigt. Die Soflink wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderung oder Ergänzung der AGB auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

15 Schlussbestimmungen

15.1.Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Vertragsrechts Anwendung.

15.2.Der Erfüllungsort dieses Vertrages ist Berlin. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Berlin.

15.3.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich dazu, in diesem Fall über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln.

Stand: Januar 2024