Zeitkonto

Im Arbeitszeitkonto werden alle Mehrarbeitsstunden inkl. Zuschläge gesammelt. Der Wert der im Arbeitszeitkonto gesammelten Mehrarbeitsstunden inkl. Zuschläge wird in sozialversicherungspflichtige Anstellungstage umgerechnet und im letzten Anstellungsmonate dem „Brutto Gesamt“ zugewiesen. Diese Arbeitszeitkontotage haben keinen Einfluß auf die Berechnung des Urlaubsanspruch. Je nach Wahl, kann ein Arbeitszeitkontotag mit 8 oder 10 Stunden aus dem Arbeitszeitkonto berechnet werden.

Befinden sich im Arbeitszeitkonto weniger als 4 Stunden, wird kein weiterer SV-Tag begründet.