Vertragsart

Es gibt zwei verschiedene Berechnungsarten. Die „tägliche Berechnung“ berechnet die Mehrarbeit täglich, wobei die erste Mehrarbeitsstunde nach Ablauf der in den Berechnungsdetails erfassten „Basistunde“ pro Tag“ berechnet wird.

Bei der „wöchentlichen Berechnung“ wird in Anlehnung an den Tarifvertrag die wöchentliche Arbeitszeit für die Berechnung der Zuschläge berücksichtigt.

Tägliche Berechnung:
Jede Mehrarbeitsstunde über die in den Berechnungsdetails angegebenen „Basisstunden pro Tag“ hinaus, wird zzgl. dem angegebenen Prozentwert berechnet.

Ein 6. und 7. Arbeitstag innerhalb einer Drehwoche wird, mit dem im Dealmemo erfassten Prozentsatz, berechnet.

Fällt Arbeitszeit auf einen Samstag (00:00 – 24:00 Uhr), so wird diese zzgl. der in den Berechnungsdetails erfassten Prozente berechnet.

Fällt Arbeitszeit auf einen Sonntag (00:00 – 24:00 Uhr), so wird diese zzgl. der in den Berechnungsdetails erfassten Prozente berechnet sofern es sich um einen Tag6 oder Tag7 handelt.

Fällt ein Arbeitstag auf einen Sonntag entsteht der Anspruch auf einen „bezahlten Ruhetag Sonntag“.

Findet die Arbeit an einem Drehtag zwischen 22:00 und 06:00 Uhr statt, wird diese Arbeitszeit zzgl. der im Dealmemo erfassten Prozente berechnet.

Wurde im Dealmemo ein „Boxrental pro Tag“ erfasst, wird dieses für die Tagtypen Drehtag, Tag 6, Tag 7, und Feiertag berechnet.

Die Feiertagsarbeit wird zzgl. mit dem in den Berechnungsdetails erfassten Prozentsatz berechnet. Achtung: in Deutschland gibt es drei verschiedene Feiertagstypen. Es gibt Feiertage, die wie ein regulärer Drehtag berechnet werden, Feiertage für die ein prozentualer Zuschlag berechnet wird und Feiertage, für die zusätzlich zum prozentualen Zuschlag noch einen Anspruch auf einen „bezahlten Ruhetag“ entsteht. Wie die einzelnen Feiertage berechnet werden, erfährst du im Tarifvertrag für Filmschaffende. Damit die Zuschlagswerte korrekt berechnet werden, ist es wichtig, den richtigen Tagtyp im „Stundenzettel“ auszuwählen. Für Feiertage ohne zusätzlichen Ausgleich empfehlen wir den Tagtyp „Drehtag“. Für Feiertage, an denen gearbeitet wurde und die laut Tarifvertrag mit Zuschlägen berechnet werden, empfehlen wir den Tagtyp „Feiertag“. Fällt zusätzlich zum Feiertagszuschlag auch ein bezahlter Ruhetag an, kann dieser im Stundenzettel als „bezahlter Ruhetag“ ganz einfach angelegt werden. Bezahlte Ruhetage werden mit der Tagesgage in der Gagenberechnung berücksichtigt. Mehr Infos zu den Tagtypen findest du in den FAQ unter „Die Tagtypen“.

Pausenzeiten werden bis zu einer Dauer von 0,75 Stunden nicht der Arbeitszeit zugerechnet.

Reisezeit wird zuschlagsfrei berechnet

Wöchentliche Berechnung:
Wie der Name es schon vermuten lässt, spielt bei der wöchentlichen Berechnung die Wochenarbeitszeit eine Rolle. Die SetLnk Berechnungslogik erkennt die Anzahl der vergütungspflichtigen Arbeitstage pro Woche und berechnet eine Wochengesamtarbeitszeit. Diese bestimmt die Zuschlagswerte für die wöchentliche Mehrarbeit (Arbeit an Tag6 und Tag7). Die tägliche Mehrarbeit (1. und 2. Mehrarbeitsstunde wird bei der wöchentlichen Mehrarbeit nicht noch einmal berechnet).

Fällt Arbeitszeit auf einen Samstag (00:00 – 24:00 Uhr), so wird diese zzgl. der in den Berechnungsdetails erfassten Prozente berechnet.

Fällt Arbeitszeit auf einen Sonntag (00:00 – 24:00 Uhr), so wird diese zzgl. der in den Berechnungsdetails erfassten Prozente berechnet sofern es sich um einen Tag6 oder Tag7 handelt.

Fällt ein Arbeitstag auf einen Sonntag entsteht der Anspruch auf einen „bezahlten Ruhetag Sonntag“.

Findet die Arbeit an einem Drehtag zwischen 22:00 und 06:00 Uhr statt, wird diese Arbeitszeit zzgl. der in den Berechnungsdetails erfassten Prozente berechnet

Wurde in den Berechnungsdetails ein „Boxrental pro Tag“ erfasst, wird dieses für die Tagtypen Drehtag, Tag 6, Tag 7, und Feiertag berechnet.

Die Feiertagsarbeit wird zzgl. mit dem in den Berechnungsdetails erfassten Prozentsatz berechnet. Achtung: in Deutschland gibt es drei verschiedene Feiertagstypen. Es gibt Feiertage, die wie ein ganz normaler Drehtag berechnet werden, Feiertage für die ein prozentualer Zuschlag berechnet wird und Feiertage, für die zusätzlich zum prozentualen Zuschlag noch ein Anspruch auf einen „bezahlten Ruhetag“ entsteht. Wie die einzelnen Feiertage berechnet werden erfährst du im Tarifvertrag für Filmschaffende. Damit die Zuschlagswerte korrekt berechnet werden, ist es wichtig den richtigen Tagtyp im „Stundenzettel“ auszuwählen. Für Feiertage ohne zusätzlichen Ausgleich empfehlen wir den Tagtyp „Drehtag“. Für Feiertage, an denen gearbeitet wurde und die laut Tarifvertrag mit Zuschlägen berechnet werden, empfehlen wir den Tagtyp „Feiertag“. Fällt zusätzlich zum Feiertagszuschlag auch ein bezahlter Ruhetag an, kann dieser im Stundenzettel als „bezahlter Ruhetag sonstige“ ganz einfach angelegt werden. Bezahlte Ruhetage werden mit der Tagesgage in der Gagenberechnung berücksichtigt. Mehr Infos zu den Tagtypen findest du in den FAQ unter „Die Tagtypen“.

Pausenzeiten werden bis zu einer Dauer von 0,75 Stunden nicht der Arbeitszeit zugerechnet.

Reisezeit wird zuschlagsfrei berechnet.