Tätigkeit ≥15h
Die Agentur für Arbeit benötigt die Information, ob die Dauer deiner gemeldeten Tätigkeit mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt oder weniger. Es wird hier also nicht nach der voraussichtlichen Arbeitszeit pro Tag gefragt.
Der Grund, weshalb die Agentur für Arbeit diese Information benötigt, ist die Berechnung deines Arbeitslosengeld Anspruches.
Umfasst eine Tätigkeit mehr als 15 Stunden pro Woche, unterbricht die Agentur für Arbeit deinen Arbeitslosengeld Bezug für die Dauer des gemeldeten Zeitraums.
Bei Tätigkeiten unter 15 Stunden pro Woche, kann es sich hingegen um eine Nebentätigkeit handeln.

