Rückfahrt

In der Regel wird die Zeit für die Rückfahrt vom Arbeitsort durch den  Arbeitgeber nur vergütet, wenn sich dein Arbeitsort mehr als 20 Kilometer außerhalb deiner Wohnsitzgrenze befindet. Ist dies der Fall, wird branchenüblich die gesamte Dauer der Rückfahrt, vom Arbeitsort bis zum Erreichen deines Wohnsitzes, wie Arbeitszeit, allerdings ohne Zuschläge, vergütet.