Krankengeldanspruch

Hiermit wählst du eine Krankenversicherung mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld beim Arbeitgeber.

Somit würde ab dem oben genannten Anstellungsdatum bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses der allgemeine Beitragssatz statt des ermäßigten Beitragssatzes Anwendung finden.

Solltest du über das Anstellungsende hinaus bzw. länger als 6 Wochen erkranken, zahlt deine Krankenkasse den Lohn anteilig in Form von Krankengeld weiter.