Kilometerpauschale

Als Arbeitnehmer*in oder selbstständig tätiger Filmschaffende kannst du deine beruflich bedingten Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Hierzu dient die Kilometerpauschale. Welches Verkehrsmittel du dabei nutzt, ist für die Höhe der Pauschale unerheblich. Auch auf Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Entfernungspauschale angewendet werden.

Hinweis: Flugstrecken sind hingegen immer als tatsächliche Aufwendungen abzusetzen. Fliegst du also berufsbedingt zu einem Arbeitsort, raten wir dazu, für diesen Tag die Berechnung der Kilometerpauschale abzuschalten und stattdessen die Ticketkosten anzusetzen.