Erinnerung Meldung Arbeitsamt

Dem Arbeitsamt muss immer der Beginn und das Ende einer Anstellung, Selbstständigkeit oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit gemeldet werden. Du kannst deine Meldungen immer weiter verlängern. Die Verlängerung sollte idealerweise spätestens an dem Tag erfolgen, an dem die Meldung ausläuft. Wir empfehlen dir, der Agentur für Arbeit erst einmal deinen Vertragszeitraum mitzuteilen.

Verlängert sich deine Anstellung, kannst du die Meldung dementsprechend verlängern. In der Regel sind Filmschaffende über ihren letzten Arbeitstag hinaus angestellt. Das liegt daran, dass an den letzten Arbeitstag noch der Urlaub und das Arbeitszeitkonto „angehängt“ wird. Nutzt dein Arbeitgeber die SetLnk Gagenberechnung, kannst du dein finales Anstellungsende in deinen Projekinfos ablesen, sobald dein Arbeitgeber den Urlaub und das Arbeitszeitkonto berechnen lassen hat. Nutzt dein Arbeitgeber SetLnk nicht, musst du dein „finales“ Anstellungsende bei deinem Arbeitgeber erfragen.