Feiertagszuschlag

Es gibt in Deutschland mehrere Feiertagstypen. Hinzu kommt, dass die Feiertage je nach Bundesland variieren können. In der Regel gelten immer die Feiertage am Arbeitsort. Da wir nicht wissen, wo sich der Filmschaffende aufhält, können wir die Berechnung der Feiertage nicht vollautomatisiert anbieten.

Im Grunde genommen kann man zwischen 3 Feiertagstypen unterscheiden:

  1. Feiertage wie z.B. der 1. Mai, für den sowohl ein Zuschlag, als auch ein bezahlter Ruhetag anfällt, vorausgesetzt es wurde gearbeitet. Wird an diesem Tag gearbeitet, sollte der Tagtyp „Feiertag“ gewählt werden. Berechnet wird dieser Tag dann mit dem Basistagessatz zzgl. dem im Dealmemo angegebenen prozentualen Zuschlagswert. Der Ausgleichstag wird nicht automatisiert angelegt/berechnet. Der Tagtyp „Bezahlter Ruhetag Feiertag“ muss daher immer von Hand angelegt werden.
  2. Feiertage wie z.B. der Frauentag in Berlin, für den nur ein Zuschlag anfällt, vorausgesetzt es wurde gearbeitet. Wird an diesem Tag gearbeitet, sollte der Tagtyp „Feiertag“ gewählt werden. Berechnet wird dieser Tag dann mit dem Basistagessatz zzgl. dem im Dealmemo angegebenen prozentualen Zuschlagswert.
  3. Feiertage wie z.B. Fronleichnam für den kein Zuschlag anfällt, es sei denn es handelt sich um einen 6. oder 7. Arbeitstag pro Woche. Für diese Kategorie von Feiertagen empfehlen wir den Tagtyp „Drehtag“ damit kein zusätzlicher Feiertagszuschlag berechnet wird.