Reisekosten

Als Reisekosten bezeichnet man die Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen) und Kilometergeldpauschalen. Diese kannst du als Filmschaffende Person in vielen Fällen in deiner Steuererklärung als sogenannte „Werbungskosten“ geltend machen. Erfasse als Filmschaffender zusätzlich zu deinen Arbeitszeiten auch die Adressen* deiner Arbeitsorte und spare Steuern. Allein die Kilometergeldpauschale kann bis zu einer Höhe von 4.500,- € (2024) pro Jahr, als Ausgabe, gelten gemacht werden.

Die SetLnk Reisekostenerstellung ist ein kostenpflichtiges Feature.

*Deine Privatsphäre ist uns wichtig. Die von dir erfassten Adressdaten werden nicht mit deinem Arbeitgeber geteilt.